Deutscher Mieterbund

Die Dachorganisation der Mietervereine

  • Bereits im Jahre 1900 wurde der Verband Deutscher Mietervereine in Leipzig gegründet.
  • Ziel war es, als Interessenvertretung über Wahlen politischen Einfluss zu erlangen.
  • In den Jahren nach dem ersten Weltkrieg entwickelten sich die Mietervereine mit ihren Mitgliedern zu einer Massenbewegung.
  • 1923 wurde die politische Arbeit der Mietervereine durch das Mieterschutzgesetz gekrönt.
  • Darin wurde zum ersten Mal das Wohnrecht des Mieters als schützenswert und die Wohnung als soziales Gut anerkannt.

  • Seit 1951 heißt der Dachverband Deutscher Mieterbund (DMB)

  • Die Organisationsstruktur ist wie folgt aufgebaut:
    Die Mietervereine sind auf Landesebene in Landesverbänden organisiert, d.h.: die "Mitglieder" der Landesverbände sind die lokalen, unabhängigen Mietervereine.
    Die Landesverbände wiederum sind auf Bundesebene im Deutschen Mieterbund organisiert, d.h.: die "Mitglieder" des Bundesverbandes DMB sind die Landesverbände der Bundesländer.

  • Der jeweilige Landesverband und der Deutsche Mieterbund werden aus einem Teil der Mitgliedsbeiträge aller Mitglieder der lokalen Mietervereine finanziert.
  • So unterstützt und ermöglicht jedes Mietervereinsmitglied die mieterpolitischen Zielsetzungen und Aktivitäten auf Landes- und Bundesebene.
  • Im Mittelpunkt der Arbeit der Landesverbände und des Deutschen Mieterbundes steht die politische Interessenvertretung der Mieter.
  • Der Deutsche Mieterbund ist fachlich anerkannter Gesprächspartner für Gesetzgeber und Verwaltung, der zu allen wesentlichen Gesetzgebungsmaßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen gehört wird.

  • Zielsetzungen sind:
    • Erhaltung und Ausbau des sozialen Mietrechts (Mieterschutz).
    • Leistungsstarkes Wohngeld.
    • Ausweitung des Wohnungsangebotes.
    • Beibehaltung und stetige Förderung des sozialen Wohnungsbaues.
  • Weitere Themen sind zum Beispiel:
    • Fragen des Städtebaus und der Stadtentwicklung.
    • Nebenkosten und Heizkostenverordnung.