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BGH-Urteil - Miete - Rauchwarnmelder nicht umlagefähig - Wir helfen Ihnen gerne!
   

Der Mieterverein Karlsruhe


Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,


da die Corona-Pandemie noch immer nicht überwunden ist, bitten wir Sie auch weiterhin, in erster Linie telefonische Beratungstermine zu vereinbaren.

Bei Wahrnehmung eines persönlichen Beratungstermins bitten wir Sie zum Schutze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Betreten der Geschäftsstelle einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Durch die Beachtung dieser Maßnahmen hoffen wir unser Beratungsangebot auch weiterhin gewährleisten zu können.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mieterverein Karlsruhe e.V.